Zwei ausgebildete Piloten dürfen bei der Nordseedrohne fliegen
Nordseedrohnen-Pilot
Karl-Heinz Sünkenberg
Nordseedrohnen-Pilotin
Jessica Frerichs
Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde
Man muss zwischen
Hobby und der Berufsfliegerei trennen. Sofern man mit Film- und Fotodrohnen Geld verdienen möchte, greifen die umfangreichen Gesetze
der Luftfahrtbehörde. Für eine Aufstiegsgenehmigung sind
einige Dinge notwendig. Außerdem erteilt die Behörde auch verschiedene Auflagen. So werden grundsätzlich alle Flüge innerhalb einer
Ortschaft bei den
Ordnungsbehörden - sprich der Polizei - angemeldet.
Auch der Nachweis über den Versicherungsschutz für die Drohnen ist vorzulegen. Schließlich
muss man der Behörde auch beweisen und zeigen, dass man das Luftfahrtsystem beherrscht. Auch muss man ein Flugbuch führen.
Dort werden die Flüge, die Höhe, die Ortsmarken, die Gründe für die Flüge und
die Wetterverhältnisse eingetragen. Eine Aufstiegsgenehmigung der Luftfahrtbehörde ist für gewerbliche Unternehmen, wie z.B. bei der
Nordseedrohne, die Lebensader. Jeder Unternehmer, der bis drei zählen kann,
würde niemals die Erteilung dieser Genehmigung gefährden.